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Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Verantwortlicher Autor: Arbeitskreis EDV und Recht Köln, 05.08.2019, 16:52 Uhr
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Köln [ENA] Chancen und Risiken für Geschäftsgeheimnisinhaber. Mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) rückt der Schutz von sensiblen Unternehmensinterna stärker in den Fokus des betrieblichen Informationsmanagements. Das Gesetz bildet die in der globalisierten Wirtschaftswelt stetig zunehmende wirtschaftliche Bedeutung des Geheimnisschutzes neben den klassischen Immaterialgüterrechten ab.

Und gestaltet den Geheimnisschutz in Deutschland grundlegend neu. Angelehnt an das internationale Abkommen TRIPs wird nicht nur die Definition des Geschäftsgeheimnisses modifiziert; dem Rechtsinhaber steht nunmehr auch ein umfassenderes Portfolio von Ansprüchen zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung. Das GeschGehG führt bei den Unternehmen zu konkretem Handlungsbedarf, beispielsweise bei der Implementierung der „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“, die konstitutiv für die Geheimnisqualität des Geschäftsgeheimnisses gegeben sein müssen.

Wer sein Geheimnis künftig nicht angemessen zu schützen bereit ist, wird nur geringe Handhabe gegen dessen unbefugte Verbreitung und Nutzung haben. Gesetzliche Neuregelungen wie die in Deutschland bislang verneinte Zulässigkeit des sog. „Reverse Engineering“ bedürfen auch juristischer Vorkehrungen. Der Vortrag gibt in einem ersten Teil einen Überblick über das neue GeschGehG und erläutert den Paradigmenwechsel im Geheimnisschutz. Es wird insbesondere darauf eingegangen, welche Vorkehrungen ein Geheimnisinhaber treffen muss, um den Schutz des GeschGehG vollumfänglich ausschöpfen zu können.

In einem zweiten Teil des Vortrags wird näher beleuchtet, inwiefern Synergien zwischen den aus dem Datenschutzrecht bekannten technischen und organisatorischen Maßnahmen und den Anforderungen des GeschGehG geschaffen werden können. Die oben dargestellten „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ weisen nicht nur regelmäßig Überschneidungen mit den in Art. 32 DS-GVO aufgeführten TOM auf. Darüber hinaus enthalten Geschäftsgeheimnisse nicht selten auch personenbezogene Daten, so dass die DS-GVO bei der konkreten Auswahl der Maßnahmen dezidiert Beachtung finden muss.

Der Vortrag zeigt auf, an welchen Stellen Unternehmen, die bereits im Datenschutz umfassend aufgestellt sind, die Compliance-Anforderungen für Daten- und Geheimnisschutz in der Praxis aggregieren können. Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden. Der Vortrag kann ohne Vorkenntnisse besucht werden und richtet sich an Personen, die Interesse an Fragestellungen im Schnittfeld von EDV und Recht haben, z.B. Mitarbeiter aus den Bereichen Informationsmanagement und Compliance, Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte oder Datenschutzbeauftragte.

Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einem kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises. Linda Thiel ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Leiterin der Praxisgruppe IP bei KREMER RECHTSANWÄLTE in Köln. Sie ist seit mehr als 6 Jahren im IP-Bereich als Rechtsanwältin tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind das Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht.

Sie berät insbesondere zu Anmeldestrategien von Marken und Designs, wie auch dem Geheimnisschutz, verhandelt Abgrenzungs- und Lizenzvereinbarungen und setzt die Rechte ihrer Mandanten wie auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche für ihre Mandanten vor den Markenämtern sowie gerichtlich durch. Bei ihren Mandanten handelt es sich um große und mittelständische nationale und internationale Unternehmen, wie auch Start-ups.

Nadine Schneider ist Rechtsanwältin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV Rheinland). Als Mitglied der Praxisgruppe IP bei KREMER RECHTSANWÄLTE berät sie Mandanten u.a. an den Schnittstellen von Wettbewerbs- und Datenschutzrecht. Die umfassende allgemeine Vertragsgestaltung für online tätige Unternehmen ist ein weiterer Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit.

Per Kristian Stöcker ist seit Beginn 2019 im Team von KREMER RECHTSANWÄLTE. Der Rechtsanwalt hat als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord) und Data Protection Officer (ECPC, Maastricht University) langjährige Expertise im Datenschutzrecht. Er berät anwaltlich oder als externer Datenschutzbeauftragter branchenübergreifend national wie international Konzerne, Banken und Versicherungen, aber auch mittelständische Unternehmen und Start-ups in Fragen des Datenschutzes und IT-Rechts.

Rechtsanwalt Stöcker unterstützt die Mandanten einzelfall- und projektbezogen, implementiert aber auch konzernweite Datenschutzmanagementkonzepte mit Referenzen zur IT-Sicherheit und zum Geschäftsgeheimnisschutz (z.B. Implementierung cloudbasierter Systeme oder Einführung mobiler Apps). Der Vortrag ist am Dienstag (!!!), 24.09.2019, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr im Hotel PULLMAN COLOGNE, Helenenstrasse 14, 50667 Köln. Der Beitrag beträgt 35,- € für Mitglieder und 50,- € für Nicht-Mitglieder. Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann online unter http://www.edv-und-recht.de oder formlos per Fax (+49 (221) 27 14 18 75) erfolgen.

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