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Der Presseausweis

Verantwortlicher Autor: Wolfgang Weichert Stuttgart, 30.11.2019, 21:20 Uhr
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links nicht bundeseinheitlicher Ausweis / rechts bundeseinheitlicher Ausweis
links nicht bundeseinheitlicher Ausweis / rechts bundeseinheitlicher Ausweis  Bild: Wolfgang Weichert

Stuttgart [ENA] Ein Presseausweis dient dem Nachweis der haupt- oder nebenberuflichen journalistischen Tätigkeit gegenüber Dritten und ist damit in erster Linie ein Arbeitsinstrument, das die journalistische Recherche erleichtern soll. Das ist prinzipiell richtig und wichtig.

Allerdings machen es die Verbände den nebenberuflich journalistisch Tätigen auch etwas schwer, an einen Presseausweis zu kommen. Der Nachweis über eine nebenberuflich ausgeübte journalistische Tätigkeit genügt nicht. Da es in der Zeit von 2009 bis 2017 keinen bundeseinheitlichen Presseausweis mehr gab, wurde es den nebenberuflich tätigen Journalisten erleichtert, an einen Presseausweis zu gelangen. Seit dieser Zeit gibt es Journalistenverbände, die auch nicht hauptberuflich journalistisch Tätigen einen Presseausweis aushändigen. Ein Nachweis über die hautberufliche Tätigkeit ist bei diesen „Journalistenverbänden“ nicht notwendig.

Leider werden diese Presseausweise auch von politischen Gruppierungen (vor allem im rechten Spektrum) für ihre Zwecke missbraucht. Man benutzte die Presseausweise dieser Art zum Beispiel verstärkt bei Demonstrationen um Polizeiabsperrungen zu überwinden. Im November 2016 hatten sich der Deutsche Presserat und die Innenministerkonferenz (IMK) darauf geeinigt, ab 2018 wieder bundeseinheitliche Presseausweise auszugeben. Die Piratenpartei hatte dagegen schon bei Bekanntwerden der neuen Regelung im Jahr 2016 vorsorglich darauf hingewiesen, dass viele Journalisten und Blogger ihrer Arbeit nur als Nebentätigkeit nachgehen könnten; falls sie bei dem neuen Vergabeverfahren benachteiligt würden, käme es zu einer „empfindlichen Einschränkung

der Pressefreiheit“. Es müsse daher geklärt werden, wie diese Betroffenen zukünftig behandelt würden. Diese Klärung ist bislang leider nicht erfolgt. Einige Institutionen (wie z.B. die Wilhelma in Stuttgart) akzeptieren seit 2019 nur noch den bundeseinheitlichen Presseausweis. Wer einen Ausweis anderer Journalistenverbände hat, bleibt vor verschlossener Türe stehen, außer man meldet sich vorher an. Es wäre begrüßenswert, wenn man auch für nebenberuflich tätigen Journalisten eine sinnvolle Lösung finden würde, denn nicht jeder der der nicht hauptamtlich journalistisch tätig ist, nutzt den Presseausweis aus um sich Vorteile zu erschleichen.

links nicht bundeseinheitlicher Ausweis / rechts bundeseinheitlicher Ausweis
Rückseite bundeseinheitlicher Presseausweis
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