Donnerstag, 28.03.2024 15:34 Uhr

Energieberatung vor Ort

Verantwortlicher Autor: Norbert Dewender Borgentreich/Wachtendonk/Winterberg, 13.06.2021, 19:55 Uhr
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Borgentreich/Wachtendonk/Winterberg [ENA] Rund 75% aller Wohngebäude in Deutschland wurden vor 1978 gebaut. Durch nachträgliche Wärmedämmung können bei diesen Altbauten Energieeinsparungen von 50 % und mehr erreicht werden. Energieeffizienzexperten für Förderprogramme des Bundes beraten im Rahmen einer Energieberatung vor Ort Besitzende von Ein- und Mehrfamilienhäuser, wie diese Heizöl, Erdgas und auch Strom einsparen können.

Diese Beratungen werden nach den Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt und werden mit 80%, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten vom BAFA bezuschußt. Zunächst findet ein ca. einstündiger Termin vor Ort zur Bestandsaufnahme statt. Für diesen Termin sollte der Beratene die Baupläne des Hauses, Baubeschreibungen, Energiekostenabrechnungen (Heizöl, Gas, Strom, Fernwärme) von drei aufeinanderfolgenden Jahren und das letzte Überprüfungsprotokoll des Schornsteinfegers bereitlegen.

Anschließend werden die Ergebnisse aus der programmunterstützten Berechnung in einem Bericht (Sanierungsfahrplan und Umsetzungshilfe) vom Beratenden zusammengestellt. Diesen Bericht übergibt und erläutert der Beratende anschließend persönlich oder telefonisch. Schwerpunkte des Berichtes sind zum einen die Ermittlung förderfähiger Maßnahmen und zum anderen die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Maßnahmen.

Dieser Bericht besteht aus einem individuellen Sanierungsfahrplan und konkreten Umsetzungshilfen und kann als Grundlage für die Bearbeitung von Anträgen für Förderprogramme des Bundes verwendet werden. Wer eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und ab 2021 eine Maßnahme daraus beantragt und realisiert, bekommt gemäß der Richtline für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung.

Weitere Informationen zur Energieberatung und zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): https://www.bafa.de Einen Energieeffizienzexperten finden sie auf der Webseite: https://www.energie-effizienz-experten.de/

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